Unser Statement zur aktuellen Corona-Lage:

 

Auch wir sehen die derzeitige Entwicklung der Inzidenzen und die Diskussionen mit Besorgnis.
Wir nehmen dies zum Anlass, unsere grundsätzliche Haltung und unsere Maßnahmen zu erläutern, um auch den folgenden herausfordernden Pandemie-Winter gemeinsam zu meistern. Zu unserem vollständigen Statement geht es hier.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Steuernummer 46/664/01994 Unruhestand Events J. Noeller M. Schenk GbR Bernstorffstraße 118 22767 Hamburg
E-Mail: info@unruhestand-events.de Internet: www.unruhestand-events.de

Geschäftsführerinnen Jessica Noeller, Marleen Schenk
Allgemeine Geschäftbedingungen (AGB)  Unruhestand Events GbR

Von diesen AGB abweichende, ausdrücklich schriftlich vereinbarte einzelvertragliche Regelungen haben immer Vorrang.

  • 1 Definition und Geltungsbereich

(1) Die Firma Unruhestand Events J. Noeller M. Schenk GbR wird im Folgenden als UE und die andere Partei als Auftraggeber bezeichnet.
(2) Die nachfolgenden Bestimmungen werden Bestandteil jedes Vertrages zwischen UE und dem Auftraggeber. Abweichende Regelungen können individuell vereinbart werden, bedürfen jedoch grundsätzlich der Schriftform.

(3) Abweichende AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn UE diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

  • 2 Angebote und Preise

(1) Alle Angebote von UE sind − soweit nicht anders gekennzeichnet − für 7 Kalendertage verbindlich. (2) Alle Preise verstehen sich, insofern nicht anders ausgewiesen, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  • 3 Rechnung und Zahlung
    Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen fällig, spätestens nach Leistungserbringung und Rechnungsstellung durch UE.
  • 4 Leistung

(1) In der Regel besteht die Leistung von UE darin, gegen die vereinbarte Vergütung, die zu bestimmende Veranstaltung des Auftraggebers zu organisieren, zu bewerben, durchzuführen und nachzubereiten.

(2) Es findet im Rahmen des Casino Angebots unter keinen Umständen ein Glücksspiel um Geld oder Wertsachen statt.
(3) Die Auswahl der beteiligten Sub-Dienstleister bei einer Veranstaltung obliegt ausschliesslich UE. (4) UE ist nicht Veranstalter der jeweiligen Veranstaltung.
(5) UE ist berechtigt, die vereinbarten Vertragsleistungen in zumutbarer Weise für den Auftraggeber zu ändern (z.B. bei dem Ausfall von Künstlern), soweit dadurch der Wert der Leistung nicht zum Nachteil des Auftraggebers geändert wird.
(6) Eine Übertragung des Anspruchs aus dem Vertrag auf Dritte ist nur mit Zustimmung von UE möglich.
(7) Im Falle, dass der Auftraggeber eine Verlängerung der laufenden Veranstaltung wünscht, kann seitens UE eine verhältnismäßige Nachberechnung erfolgen. UE hat die Möglichkeit eine Verlängerung abzulehnen.

§5 Pflichten des Auftraggebers
(1) Tritt keine anders lautende Vereinbarung in Kraft, ist der Auftraggeber verpflichtet die notwendigen Voraussetzungen zur Erfüllung des Vertragsgegenstandes zu schaffen.

Folgende Sachverhalte sind insbesondere entscheidend: im Vorfeld der Veranstaltung:

  1. Der Auftraggeber ist angehalten eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen, insofern er nicht über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt.
  2. Der Auftraggeber ist zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verpflichtet UE sämtliche, zur Durchführung des Auftrags relevanten Informationen mitzuteilen. Insbesondere ist eine vollständige Anschrift und ggf. eine Beschreibung des Veranstaltungsortes inkl. Angabe des Stockwerkes, Vorhandensein und Abmessungen eines Fahrstuhls, Raumgröße, Treppen oder andere Hindernisse etc. mitzuteilen. Änderungen müssen unverzüglich angezeigt werden. Zum Vertragsabschluss wird mindestens 1 gemeinsamer Besichtigungstermin erforderlich.
  3. Notwendige Genehmigungs- und Anmeldeverfahren sowie Gebühren (z.B. GEMA) werden von UE übernommen.
    für den Auf- und Abbau:
  4. Der Auftraggeber hat den freien Zugang zum Veranstaltungsort, Be- und Entlademöglichkeiten während des Auf- und Abbaus, die Nutzung eines vorhandenen Fahrstuhls, ausreichend gebührenfreien Parkraum in unmittelbarer Nähe und die freie Anfahrt zum Veranstaltungsort zu gewährleisten. Sollte eine erschwerte Anlieferungssituation (wie z.B. kein oder Aufzug mit einem Diagonalmaß unter 2,55m, Ecken und Gänge mit lichter Breite unter 1,2m, Tragestrecken von mehr als 50m sowie mehr als 8 Stufen oder Treppen mit Steigung über 23cm, bzw. Auftritte unter 21cm) vorliegen, welche vorab nicht angegeben wurde, (bspw. Baustelle) ist UE berechtigt, Mehrkosten zusätzlich zur vereinbarten Vergütung zu berechnen. Insofern die Anlieferung des Veranstaltungsequipments nicht möglich ist, geht dies zu Lasten des Auftraggebers.
  5. Der Aufbau wird standardmäßig zwischen zwei und drei Stunden vor Veranstaltungsbeginn, der Abbau eine halbe Stunde nach Veranstaltungsende, durchgeführt. Erhebliche Verzögerungen oder Wartezeiten werden gegebenenfalls berechnet.
  6. Der Auftraggeber stellt − insofern nicht anders vereinbart – das im Haus vorhandene Mobiliar kostenfrei für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung. Sollte das Mobiliar nicht im Veranstaltungsraum gelagert sein, ist der Auftraggeber dafür zuständig, dass es zum Aufbaubeginn im Raum bereitsteht.
    g. Das gesamte Equipment von UE darf ohne Zustimmung von UE nicht eigenmächtig umpositioniert werden.

Vor und während der Veranstaltung

  1. Der Auftraggeber hat sämtliches Inventar von UE pfleglich zu behandeln und ggf. Gäste auf diese Verpflichtung hinzuweisen.
  2. Der Auftraggeber hat sich an unsere Hinweise bezüglich des Verlaufs der Veranstaltung zu halten.

(2) Sollten einer oder mehrere der aufgeführten Sachverhalte nicht oder nur teilweise gewährleistet sein, wird UE den Auftraggeber über gegebenenfalls resultierende Mehrkosten in Kenntnis setzen und behält sich insbesondere das Recht vor, den Auftrag abzulehnen bzw. die Leistung nicht oder nur teilweise zu erfüllen. UE ist berechtigt, zusätzlich zur vereinbarten Vergütung etwaige entstandene Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen.

  • 6 Rücktritt des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei UE.

(2) Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder ist UE aufgrund vom Auftraggeber zu vertretender Umstände an der Ausführung des Auftrags gehindert, kann UE angemessenen Schadensersatz für die getroffenen Vorbereitungen und Aufwendungen sowie entgangenen Gewinn verlangen.

(3) In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die im Falle des Rücktritts des Auftraggebers gefordert werden, von der vereinbarten Vergütung: Bis 6 Wochen vor der Veranstaltung 20%, ab 6 Wochen vor der Veranstaltung 40%, ab 2 Wochen vor der Veranstaltung 60%, ab 4 Tage vor der Veranstaltung 80%.

(4) Es bleibt dem Auftraggeber unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Aufwendungen entstanden sind.

(5) Eine teilweise Streichung von Leistungen nach Vertragsabschluss führt nicht zu Preisnachlässen.

  • 7 Haftung von UE

(1) UE haftet für sich und seine Erfüllungsgehilfen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Ebenfalls unbeschränkt haftet UE im Falle einer fahrlässigen Pflichtverletzung von UE oder deren Erfüllungsgehilfen, sofern Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.

(2) UE hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die gegebenenfalls Schäden, welche durch den Auf- und Abbau entstehen übernimmt. Eine Aufrechnung mit Rechnungen von UE ist hierbei nicht zulässig.

(3) Vom Auftraggeber zu vertretende Unmöglichkeit geht zu dessen Lasten. UE hat dann Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung, entsprechend der Regelungen zum Rücktritt des Auftraggebers (§6).

  • 8 Haftung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden oder für den Verlust des Inventars von UE, die sich während der Dauer des Verbleibs dessen am Veranstaltungsort ergeben und welche nicht von UE zu vertreten sind. Es sei denn, UE ist in der Lage, die Kosten der Schäden an ihrem Inventar mit einem verantwortlichen Dritten zu liquidieren.

(2) Der Auftraggeber hat im erforderlichen Maße für die Sicherheit der ausführenden Personen zu sorgen und haftet für Personenschäden gemäß Absatz 1.

  • 9 Geistiges Eigentum

(1) Konzeptionen, Programmvorschläge oder Auszüge von diesen sind und bleiben geistiges Eigentum von UE.

(2) Sie dürfen in keiner Art und Weise ohne vorherige schriftliche Genehmigung seitens UE vervielfältigt, weitergereicht noch zu Zwecken des Wettbewerbs verwendet werden. Fotos, Prospekte und Entwürfe unterliegen dem Urheberschutz. Hierzu zählen auch alle Inhalte des Internetauftritts unter www.unruhestand-events.de und Partnerseiten in sozialien Medien.

  • 10 Referenz

UE ist es grundsätzlich gestattet, Firmenlogos des Auftraggebers nebst Bildmaterial der Veranstaltung, unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen für Eigenwerbung zu verwenden. Insofern der Auftraggeber hiermit nicht einverstanden ist, genügt eine kurze Mitteilung an UE.

  • 11 Schweigepflicht

Der Auftraggeber verpflichtet sich über die getroffenen Vereinbarungen Stillschweigen zu bewahren.

  • 12 Schlussbestimmungen

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Auftraggeber und UE bestehenden Vertrages, welche über die ausdrücklichen, schriftlichen und individuellen Vereinbarungen hinausgehen. Weitere Vereinbarungen bestehen nicht. Sie bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform. Hierzu zählt auch Email.

(2) Das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und UE unterliegt – ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Nutzers – dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hamburg-Mitte (Deutschland), wo sich der Sitz von UE befindet.

(3) Diese AGB gelten für die Rechtsnachfolger des Auftraggebers und des Auftragnehmers.

(4) Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.